Ad hoc Meldung
Huber Automotive AG: Inhaber der Anleihe stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft mit großer Mehrheit zu.
Mühlhausen im Täle, 6. Mai 2025. Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 5. Mai 2025 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie im Gegenantrag vom 24. April 2025 von Herrn Seibold zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht, mit EUR 7.356.000 JA-Stimmen (das entspricht 89,61 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 853.000 NEIN-Stimmen, zugestimmt.
Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere den
- Verzicht auf 50 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit Besserungsschein und Verzicht auf anteilige Zinsen;
- Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Zinszahlungen auf Endfälligkeit für Zinsen auf die Schuldverschreibungen seit dem 16. April 2024;
- Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.
Sofern Sie noch nicht in der Investor Relations Datenbank eingetragen sind, können Sie uns Ihre Kontaktdaten unter der Email ID investor-relations@huber-group.com zukommen lassen.
Huber Automotive AG
Investor Relations
Um regelmäßige Informationen zu erhalten, tragen Sie sich bitte in den Verteiler unseres E-Mail-Updates zur Anleihe ein.
Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de
Dienstag, 06.05.2025
Corporate News
Huber Automotive AG empfiehlt allen Anleihegläubigern, dem gemeinsam abgestimmten Gegenantrag (Gegenantrag A) vom 24.04.2025 bei der Gläubigerversammlung am 5. Mai 2025 zuzustimmen.
Die Huber Automotive AG hat am 24. April 2025 von Herrn Seibold einen Gegenantrag zu ihrem Beschlussvorschlag für die Gläubigerversammlung am 5. Mai 2025 in Bezug auf ihre Anleihe 2019/2027 mit der ISIN DE000A2TR430 erhalten.
Da dieser Gegenantrag mit der Huber Automotive AG abgestimmt ist, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern und bittet diese, diesem Gegenantrag zuzustimmen. Der Gegenantrag steht auf der Unternehmenswebseite unter www.huber-automotive.com unter der Rubrik „Investor Relations“, Unterpunkt „Anleihe“ zum Download zur Verfügung.
Der mit Huber Automotive AG abgestimmte Gegenantrag des Antragstellers beinhaltet ausschließlich technische Anpassungen, um die Anpassungen bei der Clearstream Banking AG vollziehen zu können und zwar
- Bezugnahme auf Prozente bei den Rückzahlungen
- Angabe einer expliziten Laufzeit
- Klarstellung, dass ein Besserungsanspruch gewährt wird, der nicht gesondert verbrieft wird.
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Samstag, 26.04.2025
Corporate News
EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG
an die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43)
Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen i.T., Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland, eingetragen unter HRB 541309 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“) und der Notar Dr. Karl-Thomas Stopp mit Amtssitz in Berlin als Leiter der Abstimmung ohne Versammlung, laden hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der
bis zu EUR 25.000.000,00
6,00 % Inhaberschuldverschreibungen der
Huber Automotive AG fällig am 16. April 2027
ISIN: DE000A2TR430/ WKN: A2TR43
ursprünglich begeben im Nominalbetrag von EUR 21.920.000,00 und derzeit ausstehend im Nominalbetrag von EUR 20.420.000,00, wobei dieser ausstehende Nominalbetrag die von der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen selbst gehaltenen Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 1.500.000,00 nicht umfasst („Schuldverschreibungen“ bzw. „Anleihe“), eingeteilt in 20.420 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, zu einer zweiten Gläubigerversammlung
am Montag, den 05. Mai 2025, um 14:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle ein. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr (MESZ) statt.
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Freitag, 11.04.2025
Corporate News
Mitteilung an die Anleihegläubiger der Huber Automotive AG
ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43
EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024 bzw. 2019/2027
Die Huber Automotive AG hatte die Anleihegläubiger mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 21. März 2025 zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG aufgerufen („ursprünglicher Beschlussvorschlag“).
Am 31. März 2025 wurde von einem Anleihegläubiger, Herrn Seibold, ein Gegenantrag zu den vorgeschlagenen Beschlussinhalten gestellt, der mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2025 ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.
Stimmrechtsauswertung:
Die ausstehende Anleihe beläuft sich auf ein Gesamtnennvolumen in Höhe von EUR 20.420.000.
Im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung wurden Stimmen in Höhe von insgesamt EUR 8.435.000 (Nennbetrag) wirksam abgegeben. Dies entspricht einem Quorum von 41,31 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.
Die Auswertung der Stimmabgabe ergab folgende Ergebnisse:
- Zum ursprünglichen Beschlussvorschlag:
- Ja-Stimmen: EUR 6.905.000 (82,94 %)
- Nein-Stimmen: EUR 1.420.000 (17,06 %)
- Enthaltungen: EUR 60.000 (nicht berücksichtigt)
- Zum Gegenantrag vom 31. März 2025:
- Ja-Stimmen: EUR 7.012.000 (83,61%)
- Nein-Stimmen: EUR 1.375.000 (16,39%)
- Enthaltungen: EUR 5.000 (nicht berücksichtigt)
Für Stimmen in Höhe von EUR 815.000 konnten Vollmachten nicht vorgelegt oder nur für Teilbeträge vorgelegt werden, weil Sperrvermerke nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten oder nicht in gültiger Form vorlagen.
Ergebnis:
Das für eine wirksame Beschlussfassung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 SchVG erforderliche Quorum von mindestens 50 % des ausstehenden Anleihevolumens (entspricht EUR 10.210.000) wurde somit nicht erreicht. Es konnte kein wirksamer Beschluss gefasst werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Gesellschaft geht – auf Grundlage der im Rahmen dieser Abstimmung abgegebenen Ja-Stimmen – davon aus, dass eine breite Unterstützung für das Restrukturierungsvorhaben besteht und beabsichtigt daher, zeitnah zur Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung in Präsenzform gemäß §18 Abs. 4 SchVG zu laden. Die Einladung erfolgt durch den Abstimmungsleiter und durch die Emittentin und wird fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Huber Automotive AG bedankt sich bei allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihr Engagement und die Mitwirkung an dem bisherigen Verfahren, auch wenn das notwendige Quorum im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung im ersten Durchgang nicht erreicht werden konnte.
Wir sehen das Abstimmungsergebnis aber als klare Zustimmung das Restrukturierungsvorhaben in der Form umzusetzen.
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Donnerstag, 10.04.2025
Corporate News
Huber Automotive AG empfiehlt allen Anleihegläubigern, dem gemeinsam abgestimmten Gegenantrag vom 31.03.2025 bei der ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG vom 7. April 2025 bis zum 09. April 2025 zuzustimmen.
Die Huber Automotive AG hat heute am 31. März 2025 von Herrn Seibold einen Gegenantrag zu ihrem Beschlussvorschlag für die ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG vom 7. April 2025 bis zum 09. April 2025 in Bezug auf ihre Anleihe 2019/2027 mit der ISIN DE000A2TR430 erhalten.
Da dieser Gegenantrag mit der Huber Automotive AG abgestimmt ist, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern und bittet diese, dem Gegenantrag zuzustimmen.
Der mit Huber Automotive AG abgestimmte Gegenantrag des Antragstellers beinhaltet ausschließlich technische Anpassungen, um die Anpassungen bei der Clearstream Banking AG vollziehen zu können und zwar
- Bezugnahme auf Prozente bei den Rückzahlungen
- Angabe einer expliziten Laufzeit
- Klarstellung, dass ein Besserungsanspruch gewährt wird, der nicht gesondert verbrieft wird.
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Mittwoch, 02.04.2025
Ad hoc Meldung
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Die Huber Automotive AG gibt bekannt, dass den Gläubigern der von ihr ausgegebenen Anleihe (ISIN: DE000A2TR430) vorgeschlagen wird, mittels eines Beschlusses der Gläubiger einen Zinsaufschub bis Endfälligkeit, einen Verzicht auf 50 % der Ansprüche auf Rückzahlung sowie einen damit verbundenen Besserungsschein bis 50% nach Endfälligkeit bei positiver Ertragslage zu beschließen.
Grund hierfür ist, dass die Gesellschaft von der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Gesamtlage sowie von der Käufer-Zurückhaltung bei Elektrofahrzeugen weiterhin betroffen ist. Auf Basis des derzeitigen Auftragsvolumens ist die Gesellschaft nicht profitabel und ist auf eine Zuführung von Mitteln von außen angewiesen. Die Emittentin gibt dabei auch bekannt, dass der Umsatz im Geschäftsjahr 2023/2024 nach den vorläufigen Zahlen (vor Prüfung) ca. 38.887 TEUR betrug und damit rund 58% unter dem Umsatz des Vorjahres liegt.
Es soll versucht werden, die notwendige Finanzstabilität und Profitabilität der Gesellschaft durch folgende Maßnahmen zu erreichen:
- Der Mehrheitseigentümer ist, sofern die Anleihegläubiger einen Verzicht mit Besserungsschein erklären, bereit zu einer Schuldübernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5-10 Mio. EUR im Austausch gegen ein langfristiges, zinsfreies Darlehen mit Rangrücktritt zwischen ihm und der Gesellschaft, um diese fälligen Verbindlichkeiten in langfristige, nachrangige Darlehensverbindlichkeiten zu wandeln.
- Entstehen darüber hinaus in Zukunft noch weitere Bilanzverluste verpflichtet sich der Mehrheitseigentümer über den Rangrücktritt hinaus einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein für seine Darlehensansprüche auszusprechen.
- Weiterhin ist ein (Teil-)Verkauf von aktivierten Projekten angestrebt und/oder der Einstieg eines geeigneten Investors geplant, um den zukünftigen Liquiditätsbedarf zu decken.
- Die Anleihegläubiger sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag auf 50 % des Anspruchs auf Rückzahlung unter der Anleihe verzichten. Sämtliche ausstehenden und zukünftig entstehenden Zinsen sollen endfällig sein, wobei die Zinsen ab 16. April 2025 nur noch auf den weiterhin bestehenden Anspruch entstehen. Zugleich wird ein Besserungsschein mit einem Aufleben der Forderungen gewährt, sofern die Emittentin in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn (ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse) von mehr als EUR 1 Mio. ausweist. Zudem soll eine Entschädigung für den Zinsverlust gewährt werden.
Zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG wird am Freitag 21. März 2025 per Bundesanzeiger und auf der Webseite eingeladen werden. Die schriftliche Stimmabgabe wird vom 7. April 2025 bis zum 9. April 2025 möglich sein. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 7. April 2025 bis zum 9. April 2025 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.
Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de
Sollte das erforderliche Quorum bei dieser Stimmabgabe nicht erreicht werden, wird die Gesellschaft dafür sorgen, dass kurzfristig zu einer (zweiten) Präsenzversammlung eingeladen wird.
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Donnerstag, 20.03.2025
Corporate News
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Mühlhausen, den 20. November 2024. Die Huber Automotive AG informiert über den bevorstehenden Zahlungstermin des Kupons für die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibungen der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43). Sämtliche rechtliche Voraussetzungen liegen nun vor, um den in der Anleihegläubigerversammlung gefassten Beschluss vom 03. Mai 2024 zu vollziehen.
Alle Dokumente für den Vollzug des Beschlusses vom 03. Mai 2024 liegen vor.
Die Finanzmittel zur Auszahlung des Kupons liegen bei der Zahlstelle bereit. Die Auszahlung über Clearstream an die Depotbanken wird in den kommenden Tagen erfolgen.
Wichtige Informationen zur Kuponzahlung
- Zinslaufzeit: Die fälligen Zinsen (Kuponzahlung) decken den Zins-Zeitraum bis zum 15.April 2024 ab.
- Zinssatz: Der Kuponzins beträgt 6,00 % p.a. auf den ausstehenden Nennbetrag.
- Strafzinszahlung: Der Strafzins beträgt 5,00 % p.a. auf den ausstehenden Kuponbetrag. Dies wird separat zum Ende November 2024 abgerechnet.
- Prolongation: Die Laufzeit der Anleihe wurde bis zum 16. April 2027 verlängert. Mit der Verlängerung tritt ab 16. April 2024 ein erhöhter Zinssatz von 7,5 % p.a. in Kraft.
Wir bedauern die Verzögerung im Vollzug des Beschlusses und bei der Auszahlung des fälligen Kupons und bedanken uns für die aufgebrachte Geduld.
Mit der Verlängerung der Anleihe und der Klärung aller rechtlichen Themen haben wir die Grundlage und Chance einen Turnaround zu schaffen. Wir hoffen, damit einen Mehrwert für alle Beteiligten zu generieren.
Sofern Sie noch nicht in der Investor Relations Datenbank eingetragen sind, können Sie uns Ihre Kontaktdaten unter der Email ID investor-relations@huber-group.com zukommen lassen.
Huber Automotive AG
Investor Relations
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Mittwoch, 20.11.2024
Corporate News
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Die Feros AG hat am 07.06.2024 eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung der Anleihe-Gläubigerversammlung vom 03.05.2024 der Emittentin erhoben.
Die Huber Automotive AG hat hiernach am 9. Juli 2024 ein Freigabeverfahren beim OLG Stuttgart beantragt, dessen mündlicher Verhandlungstermin für den 20.09.2024 angesetzt war.
Unter Mitwirkung des SdK e.V. wurde ein initialer direkter Kontakt zwischen den Parteien ermöglicht, durch den am 19.09.2024 ein Vergleich geschlossen werden konnte, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Die Feros AG nimmt die Anfechtungsklage zurück, und die Huber Automotive AG nimmt den Freigabeantrag zurück.
Außerdem verpflichtet sich die Emittentin sämtliche unveröffentlichten Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, sobald die Abschlussprüfer ein Testat in Form eines Bestätigungsvermerks oder eines Versagensvermerks erteilt haben und nachdem der jeweilige Jahresabschluss festgestellt ist.
Damit ist der Weg frei, die Beschlussfassung für die Prolongation der Anleihe bis zum 16. April 2027 für rechtswirksam zu erklären.
Sobald die neuen Anleihebedingungen rechtskräftig sind, werden diese an zentrale Verwahrstellen wie Clearstream weitergeleitet, die die Abwicklung der Anpassungen im System übernehmen.
Die Verwahrstellen informieren anschließend die Depotbanken, welche die aktualisierten Bedingungen in den Depots der Anleihegläubiger hinterlegen. Finanzplattformen und Börsenportale erhalten die neuen Daten von den Verwahrstellen und aktualisieren ihre Systeme zeitnah, sodass die geänderten Anleiheinformationen öffentlich zugänglich sind.
Wir gehen davon aus, dass dies alles im Oktober erfolgen wird und einer Kuponzahlung somit nichts mehr im Wege steht
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Der Vorstand
Huber Automotive AG
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Dienstag, 24.09.2024
Corporate News
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Am 3. Mai 2024 wurde im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung der Beschluss zur Prolongation der Anleihe der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430) gefasst. Mit der Veröffentlichung der Beschlussfassung im Bundesanzeiger begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 7. Juni 2024 endete.
Am letzten Tag dieser Frist hat die
Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)
gegen die
Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen
unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.
Wie bereits informiert, wurde uns die Klage zwischenzeitlich zugestellt und unsere Prozessbevollmächtigte hat den Freigabeantrag im Eilverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Die Huber Automotive AG ist nach wie vor zuversichtlich, dass der Freigabeantrag erfolgreich sein wird, da die Klage offensichtlich unbegründet ist.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Termin zur mündlichen Verhandlung im Freigabeverfahren für den 20. September 2024 angesetzt. Wir gehen davon aus, dass hiernach zügig über den Freigabeantrag entschieden wird.
Parallel zum Freigabeverfahren prüft die Huber Automotive AG etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Feros Beteiligungen AG und gegen deren Vorstand Herrn Christian Werner persönlich zum Ersatz der durch die unbegründete Anfechtungsklage hervorgerufenen Verzögerungsschäden.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
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Mittwoch, 24.07.2024
Corporate News
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Wie bereits bekannt gegeben, hat die
Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)
gegen die
Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen
unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.
Der vorläufig vom Gericht festgesetzte Streitwert beträgt 1.000 EUR.
Diese Klage wurde uns mittlerweile zugestellt. Infolgedessen haben wir durch unsere Prozessbevollmächtigte den Freigabeantrag im Eilverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.
Die Huber Automotive AG ist nach wie vor zuversichtlich, dass der Freigabeantrag erfolgreich sein wird, da die Klage offensichtlich unbegründet ist.
Wie bereits mitgeteilt, ist der Vollzug des Beschlusses über die Prolongation die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Anleihe in den Handel sowie für Zahlung von Zinsen und Verzugszinsen.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
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Montag, 15.07.2024
Corporate News
Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430
Am 3. Mai 2024 wurde im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung der Beschluss zur Prolongation der Anleihe der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430) gefasst. Mit der Veröffentlichung der Beschlussfassung im Bundesanzeiger begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 7. Juni 2024 endete.
Am letzten Tag dieser Frist hat die
Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)
gegen die
Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen
unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.
Der vorläufig vom Gericht festgesetzte Streitwert beträgt 1.000 EUR.
Die Huber Automotive AG hat durch ihre Prozessbevollmächtigte bei Gericht die Verteidigung angezeigt und wird außerdem einen Freigabeantrag stellen. Dieses sogenannte Freigabeverfahren ist ein Eilverfahren, in dem das vorliegend zuständige Oberlandesgerichts Stuttgart gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes i.V.m. § 246a des Aktiengesetzes feststellt, dass die Klageerhebung dem Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht entgegensteht. Die Huber Automotive AG geht von einem Erfolg des Freigabeantrags aus, da die Klage offensichtlich unbegründet ist und – ungeachtet dessen – der Vollzug des Beschlusses der Gläubigerversammlung vorrangig erscheint, da die mit dem Nicht-Vollzug des Beschlusses für die Huber Automotive AG und die übrigen Anleihegläubiger einhergehenden Nachteile, die mit dem Vollzug des Beschlusses einhergehenden Nachteile des Klägers deutlich überwiegen. Die Freigabeentscheidung soll nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen, wobei in der Praxis diese Frist eingehalten und in vielen Fällen auch unterschritten wird. Im Falle einer positiven Freigabeentscheidung wird der Beschluss umgehend hiernach vollzogen. Dieser Vollzug bleibt wirksam und bestandskräftig, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Kläger wider Erwarten der Huber Automotive AG im Anfechtungsverfahren obsiegen sollte.
Wird die Anfechtungsklage durch den Kläger zurückgenommen, kann der Beschluss sogleich vollzogen werden. Ein Freigabeverfahren hätte sich dann erledigt, da ein positiver Freigabebeschluss dann nicht mehr für den Vollzug erforderlich wäre.
Ein Vollzug der Prolongation ist die Voraussetzung für Zinszahlungen nebst Verzugszinsen und die Wiederaufnahme der Anleihe in den Handel.
Gerne bieten wir Ihnen an, Sie regelmäßig per E-Mail zu informieren.
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Dienstag, 25.06.2024
Corporate News
Huber Automotive AG: Inhaber der Anleihe stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft mit großer Mehrheit zu.
Mühlhausen im Täle, 6. Mai 2024. Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 3. Mai 2024 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht mit EUR 8.087.000 JA-Stimmen (das entspricht 86,29 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 1.285.000 NEIN-Stimmen zugestimmt. Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere die Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027 sowie eine Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,50% p.a. ab dem 16. April 2024. Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG: „Wir bedanken uns für die breite Unterstützung durch die zahlreiche Teilnahme der Anleihegläubiger.“
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Montag, 06.05.2024
Corporate News
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde. Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht.
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Dienstag, 09.04.2024
Corporate News
Entgegen eventuellen Veröffentlichungen in Finanzmagazinen möchten wir mitteilen, dass das Ergänzungsverlangen eingereicht von DMR Legal mandatiert durch den Liquidator des KFM Fonds zurückgezogen wurde und keine Bekanntmachung erfolgt.
Freitag, 29.03.2024
Corporate News
Huber Automotive AG beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein
Mühlhausen im Täle, 18. März 2024. Die Huber Automotive AG hat heute die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.
Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. – 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.
Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de
Montag, 18.03.2024
Ad hoc Meldung
Vorstand der Huber Automotive AG beschließt Vorschlag zur Prolongation und Zinsanpassung der im April 2024 fälligen Anleihe 2019/2024
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Gläubigern der durch die Gesellschaft begebenen EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430), die derzeit in Höhe von EUR 20.460.000 aussteht und am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig ist, vorzuschlagen, die Laufzeit zu verlängern und eine Anpassung des Zinscoupons vorzunehmen. Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten. Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger wird die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinscoupons noch eine Aussetzung der Couponzahlung zum 16. April 2024 werden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein.
Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de
Donnerstag, 29.02.2024