Corporate News

Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430

Die Feros AG hat am 07.06.2024 eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung der Anleihe-Gläubigerversammlung vom 03.05.2024 der Emittentin erhoben.

Die Huber Automotive AG hat hiernach am 9. Juli 2024 ein Freigabeverfahren beim OLG Stuttgart beantragt, dessen mündlicher Verhandlungstermin für den 20.09.2024 angesetzt war.

Unter Mitwirkung des SdK e.V. wurde ein initialer direkter Kontakt zwischen den Parteien ermöglicht, durch den am 19.09.2024 ein Vergleich geschlossen werden konnte, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:

Die Feros AG nimmt die Anfechtungsklage zurück, und die Huber Automotive AG nimmt den Freigabeantrag zurück.

Außerdem verpflichtet sich die Emittentin sämtliche unveröffentlichten Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, sobald die Abschlussprüfer ein Testat in Form eines Bestätigungsvermerks oder eines Versagensvermerks erteilt haben und nachdem der jeweilige Jahresabschluss festgestellt ist.

Damit ist der Weg frei, die Beschlussfassung für die Prolongation der Anleihe bis zum 16. April 2027 für rechtswirksam zu erklären.

Sobald die neuen Anleihebedingungen rechtskräftig sind, werden diese an zentrale Verwahrstellen wie Clearstream weitergeleitet, die die Abwicklung der Anpassungen im System übernehmen.

Die Verwahrstellen informieren anschließend die Depotbanken, welche die aktualisierten Bedingungen in den Depots der Anleihegläubiger hinterlegen. Finanzplattformen und Börsenportale erhalten die neuen Daten von den Verwahrstellen und aktualisieren ihre Systeme zeitnah, sodass die geänderten Anleiheinformationen öffentlich zugänglich sind.

Wir gehen davon aus, dass dies alles im Oktober erfolgen wird und einer Kuponzahlung somit nichts mehr im Wege steht
Sofern Sie noch nicht in der Investor Relations Datenbank eingetragen sind, können Sie uns Ihre Kontaktdaten unter der Email ID investor-relations@huber-group.com zukommen lassen.

Der Vorstand
Huber Automotive AG

Um regelmäßige Informationen zu erhalten, tragen Sie sich bitte in den Verteiler unseres E-Mail-Updates zur Anleihe ein.

Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de

Dienstag, 24.09.2024

Corporate News

Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430

Am 3. Mai 2024 wurde im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung der Beschluss zur Prolongation der Anleihe der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430) gefasst. Mit der Veröffentlichung der Beschlussfassung im Bundesanzeiger begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 7. Juni 2024 endete.

Am letzten Tag dieser Frist hat die

Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)

gegen die

Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen

unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.

Wie bereits informiert, wurde uns die Klage zwischenzeitlich zugestellt und unsere Prozessbevollmächtigte hat den Freigabeantrag im Eilverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Die Huber Automotive AG ist nach wie vor zuversichtlich, dass der Freigabeantrag erfolgreich sein wird, da die Klage offensichtlich unbegründet ist.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Termin zur mündlichen Verhandlung im Freigabeverfahren für den 20. September 2024 angesetzt. Wir gehen davon aus, dass hiernach zügig über den Freigabeantrag entschieden wird.

Parallel zum Freigabeverfahren prüft die Huber Automotive AG etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Feros Beteiligungen AG und gegen deren Vorstand Herrn Christian Werner persönlich zum Ersatz der durch die unbegründete Anfechtungsklage hervorgerufenen Verzögerungsschäden.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

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Mittwoch, 24.07.2024

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Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430

Wie bereits bekannt gegeben, hat die

Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)

gegen die

Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen

unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.

Der vorläufig vom Gericht festgesetzte Streitwert beträgt 1.000 EUR.

Diese Klage wurde uns mittlerweile zugestellt. Infolgedessen haben wir durch unsere Prozessbevollmächtigte den Freigabeantrag im Eilverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.

Die Huber Automotive AG ist nach wie vor zuversichtlich, dass der Freigabeantrag erfolgreich sein wird, da die Klage offensichtlich unbegründet ist.

Wie bereits mitgeteilt, ist der Vollzug des Beschlusses über die Prolongation die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Anleihe in den Handel sowie für Zahlung von Zinsen und Verzugszinsen.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.

Um regelmäßige Informationen zu erhalten, tragen Sie sich bitte in den Verteiler unseres E-Mail-Updates zur Anleihe ein.

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Torsten Biallas
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Montag, 15.07.2024

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Mitteilung an alle Anleihegläubiger der Huber Automotive AG Anleihe – ISIN: DE000A2TR430

Am 3. Mai 2024 wurde im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung der Beschluss zur Prolongation der Anleihe der Huber Automotive AG (ISIN: DE000A2TR430) gefasst. Mit der Veröffentlichung der Beschlussfassung im Bundesanzeiger begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 7. Juni 2024 endete.

Am letzten Tag dieser Frist hat die

Feros Beteiligungen AG, Hedwig-Dransfeld-Weg 5, 33154 Salzkotten, vertreten durch den Vorstand Christian Werner (Klägerin)

gegen die

Huber Automotive AG, 73347 Mühlhausen

unter Nachweis der Inhaberschaft von einer Schuldverschreibung im Nennwert von Euro 1.000 Klage wegen „Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung am 03.05.2024“ erhoben.

Der vorläufig vom Gericht festgesetzte Streitwert beträgt 1.000 EUR.

Die Huber Automotive AG hat durch ihre Prozessbevollmächtigte bei Gericht die Verteidigung angezeigt und wird außerdem einen Freigabeantrag stellen. Dieses sogenannte Freigabeverfahren ist ein Eilverfahren, in dem das vorliegend zuständige Oberlandesgerichts Stuttgart gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes i.V.m. § 246a des Aktiengesetzes feststellt, dass die Klageerhebung dem Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht entgegensteht. Die Huber Automotive AG geht von einem Erfolg des Freigabeantrags aus, da die Klage offensichtlich unbegründet ist und – ungeachtet dessen – der Vollzug des Beschlusses der Gläubigerversammlung vorrangig erscheint, da die mit dem Nicht-Vollzug des Beschlusses für die Huber Automotive AG und die übrigen Anleihegläubiger einhergehenden Nachteile, die mit dem Vollzug des Beschlusses einhergehenden Nachteile des Klägers deutlich überwiegen. Die Freigabeentscheidung soll nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen, wobei in der Praxis diese Frist eingehalten und in vielen Fällen auch unterschritten wird. Im Falle einer positiven Freigabeentscheidung wird der Beschluss umgehend hiernach vollzogen. Dieser Vollzug bleibt wirksam und bestandskräftig, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Kläger wider Erwarten der Huber Automotive AG im Anfechtungsverfahren obsiegen sollte.

Wird die Anfechtungsklage durch den Kläger zurückgenommen, kann der Beschluss sogleich vollzogen werden. Ein Freigabeverfahren hätte sich dann erledigt, da ein positiver Freigabebeschluss dann nicht mehr für den Vollzug erforderlich wäre.

Ein Vollzug der Prolongation ist die Voraussetzung für Zinszahlungen nebst Verzugszinsen und die Wiederaufnahme der Anleihe in den Handel.

Gerne bieten wir Ihnen an, Sie regelmäßig per E-Mail zu informieren.
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Dienstag, 25.06.2024

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Huber Automotive AG: Inhaber der Anleihe stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft mit großer Mehrheit zu.

Mühlhausen im Täle, 6. Mai 2024. Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 3. Mai 2024 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht mit EUR 8.087.000 JA-Stimmen (das entspricht 86,29 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 1.285.000 NEIN-Stimmen zugestimmt. Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere die Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027 sowie eine Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,50% p.a. ab dem 16. April 2024. Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG: „Wir bedanken uns für die breite Unterstützung durch die zahlreiche Teilnahme der Anleihegläubiger.“

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Montag, 06.05.2024

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Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde. Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht.

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Dienstag, 09.04.2024

Corporate News

Entgegen eventuellen Veröffentlichungen in Finanzmagazinen möchten wir mitteilen, dass das Ergänzungsverlangen eingereicht von DMR Legal mandatiert durch den Liquidator des KFM Fonds zurückgezogen wurde und keine Bekanntmachung erfolgt.

Freitag, 29.03.2024

Corporate News

Huber Automotive AG beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein

Mühlhausen im Täle, 18. März 2024. Die Huber Automotive AG hat heute die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.

Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. – 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de

Montag, 18.03.2024

Ad hoc Meldung

Vorstand der Huber Automotive AG beschließt Vorschlag zur Prolongation und Zinsanpassung der im April 2024 fälligen Anleihe 2019/2024

Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Gläubigern der durch die Gesellschaft begebenen EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430), die derzeit in Höhe von EUR 20.460.000 aussteht und am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig ist, vorzuschlagen, die Laufzeit zu verlängern und eine Anpassung des Zinscoupons vorzunehmen. Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten. Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger wird die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinscoupons noch eine Aussetzung der Couponzahlung zum 16. April 2024 werden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein.

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Torsten Biallas
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Donnerstag, 29.02.2024