Corporate News

Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde. Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht.

Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de

Dienstag, 09.04.2024

Corporate News

Entgegen eventuellen Veröffentlichungen in Finanzmagazinen möchten wir mitteilen, dass das Ergänzungsverlangen eingereicht von DMR Legal mandatiert durch den Liquidator des KFM Fonds zurückgezogen wurde und keine Bekanntmachung erfolgt.

Freitag, 29.03.2024

Corporate News

Huber Automotive AG beruft 1. Abstimmung für Anleihegläubiger ein

Mühlhausen im Täle, 18. März 2024. Die Huber Automotive AG hat heute die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie die dafür erforderlichen Dokumente im Bundesanzeiger und auf der eigenen Internetseite für die Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten.

Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 2. – 4. April 2024 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de

Montag, 18.03.2024

Ad hoc Meldung

Vorstand der Huber Automotive AG beschließt Vorschlag zur Prolongation und Zinsanpassung der im April 2024 fälligen Anleihe 2019/2024

Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Gläubigern der durch die Gesellschaft begebenen EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430), die derzeit in Höhe von EUR 20.460.000 aussteht und am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig ist, vorzuschlagen, die Laufzeit zu verlängern und eine Anpassung des Zinscoupons vorzunehmen. Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten. Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger wird die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinscoupons noch eine Aussetzung der Couponzahlung zum 16. April 2024 werden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein.

Donnerstag, 29.02.2024